Die lateinische Sprache hat das Rechtssystem vieler Länder nachhaltig geprägt. Besonders in der Rechtsprechung, in juristischen Texten und bei Prinzipien begegnen uns immer wieder lateinische Begriffe und Redewendungen. Sie sind präzise, zeitlos und universell – Eigenschaften, die in der Juristerei von größter Bedeutung sind. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten lateinischen juristischen Begriffe, Grundsätze und Redewendungen.
Wichtige lateinische juristische Begriffe
- Actio – Klage, Handlung
Ein zentraler Begriff im römischen Recht, der das rechtliche Vorgehen beschreibt. - Culpa – Schuld
Bezieht sich auf eine fahrlässige oder schuldhafte Handlung. - Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten
Ein grundlegender Grundsatz des Vertragsrechts. - Persona – Person
Im rechtlichen Sinne ein Rechtssubjekt, das Träger von Rechten und Pflichten ist. - Obligatio – Verpflichtung
Der rechtliche Begriff für Schuldverhältnisse. - Dolus – Vorsatz, Arglist
Bezeichnet die bewusste Täuschung oder Absicht, Schaden zuzufügen.
Juristische Grundsätze
- „Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet.“
Niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst hat.
Dieser Grundsatz ist zentral im Eigentums- und Sachenrecht. - „Ignorantia legis non excusat.“
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der davon ausgeht, dass jeder die Gesetze seines Landes kennen sollte. - „Audiatur et altera pars.“
Es soll auch die andere Seite gehört werden.
Ein Prinzip des fairen Verfahrens, das die Anhörung beider Parteien garantiert. - „In dubio pro reo.“
Im Zweifel für den Angeklagten.
Ein wichtiger Grundsatz im Strafrecht, der besagt, dass bei Zweifel der Angeklagte freizusprechen ist. - „Res iudicata pro veritate habetur.“
Eine rechtskräftige Sache wird als wahr angesehen.
Damit wird die Verbindlichkeit von Gerichtsentscheidungen betont. - „Lex specialis derogat legi generali.“
Das spezielle Gesetz hebt das allgemeine Gesetz auf.
Ein Prinzip, das regelt, dass spezielle Vorschriften Vorrang vor allgemeinen Regelungen haben.
Lateinische Redewendungen in der Juristerei
- „Fiat iustitia, pereat mundus.“
Es geschehe Gerechtigkeit, auch wenn die Welt darüber zugrunde geht.
Ausdruck eines kompromisslosen Gerechtigkeitsideals. - „Iura novit curia.“
Das Gericht kennt das Recht.
Ein Grundsatz, der aussagt, dass Richter das geltende Recht von Amts wegen anwenden müssen. - „Volenti non fit iniuria.“
Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht.
Dieser Grundsatz betont, dass jemand, der in einen bestimmten Zustand einwilligt, später keine Ansprüche geltend machen kann. - „Clara pacta, boni amici.“
Klare Verträge, gute Freunde.
Ein Plädoyer für präzise Vereinbarungen zur Vermeidung von Streit. - „Nemo tenetur se ipsum accusare.“
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Dieser Grundsatz schützt den Angeklagten vor Selbstbezichtigung.
Die Bedeutung lateinischer Begriffe in der heutigen Zeit
Auch wenn das römische Recht nicht mehr direkt angewandt wird, leben seine Prinzipien in vielen modernen Rechtssystemen weiter, besonders im Zivilrecht. Lateinische Begriffe dienen dabei nicht nur der Präzision, sondern verleihen juristischen Texten auch eine universelle Gültigkeit.
Fazit
Lateinische juristische Begriffe und Grundsätze sind zeitlose Bausteine des Rechts, die in vielen Rechtssystemen Anwendung finden. Sie vermitteln Klarheit, Prägnanz und ein tiefes Verständnis für Gerechtigkeit und Rechtsprechung. Wer diese Begriffe kennt, kann juristische Texte besser verstehen und den Ursprung vieler moderner Prinzipien nachvollziehen.
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